ius vigilantibus scriptum -

Das Recht ist für die Wachsamen geschrieben

Telefon

+43 512 55 14 77

RA Dr. Thomas Mildner ist seit 2012 selbständiger Rechtsanwalt in Innsbruck und seit 2006 regelmäßig als Trainer und Vortragender für verschiedenen Organisationen, insbesondere für die Universität Innsbruck, das Management Center Innsbruck, das WIFI Tirol, das LFI Tirol und Unternehmen tätig, wobei es immer darum geht, komplexe juristische Zusammenhänge praxisgerecht aufzubereiten und zu vermitteln.

Die Schwerpunkte sind:

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber bei allen wichtigen Fragen von der Erstellung von Geschäftsführerverträgen über Durchrechnungsvereinbarungen zur Effizienzsteigerung bis hin zur Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen. Dies immer auch mit einem Blick auch auf die betriebswirtschaftliche Seite.

Wirtschaftsrecht

Zum weiten Bereich des Wirtschaftsrechtes gehört die Beratung von der Gründung weg, beginnend mit der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, über die Anmeldung des passenden Gewerbes, der Genehmigung der Betriebsanlage bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Aspekten. Auch die Anmeldung von Marken, Geschmacksmustern und Patenten bzw die Lizenzverträge dazu sind Teil der umfassenden Beratung.

Immobilien

Von der Hofübergabe in der Landwirtschaft und der Betriebsnachfolge im Gewerbe bis hin zum Bauträger wird ein breites Beratungsspektrum geboten.

Blog – Neuigkeiten aus den Beratungsgebieten

Um zum Blog zu den Beratungsgebieten zu gelangen klicken Sie einfach die entsprechende Kategorie rechts unten, oder den Reiter „Neuigkeiten“ an. Die jüngsten Beiträge sind:

  • Stellenausschreibung – Assistenz (m/w/d)
    Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n motivierte/n Rechtsanwaltsassistent/in für 10 – 30 Stunden pro Woche. Berufserfahrung und Advokat-Kenntnisse sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung. Bezahlung erfolgt je nach Qualifikation und Einstufung, mindestens jedoch nach Kollektivvertrag bei 40 Stunden pro Woche € 1.748,97 brutto pro Monat.Bei 20 Stunden pro Woche sind dies € […]
  • … coming soon … all new !
    Bald dürfen wir Ihnen einen neuen Webauftritt präsentieren – schauen Sie wieder vorbei !
  • Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes und des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes
    Mit BGBL I 60/2023 wurden das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz. Die Novelle tritt gestaffelt in Kraft. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen:
  • Die Ersitzung eines Wegerechts an einer Forststraße ist möglich
    Die Ersitzung eines Wegerechts an einer Forststraße ist möglich. Nur die Benützung des Waldes im Rahmen der Legalservitut nach § 33 Abs 1 ForstG (Erholungszwecke) kann gem § 33 Abs 5 ForstG nicht zur Ersitzung führen. Der OGH führt in seiner Entscheidung 6Ob59/23d aus: [1] Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage […]
  • Juristischer Mitarbeiter (m/w/d)
    Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n motivierte/n juristischen Mitarbeiter/in für 10 – 30 Stunden pro Woche. Berufserfahrung und Advokat-Kenntnisse sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung. Bezahlung erfolgt ortsüblich je nach Qualifikation (kein KV), mindestens jedoch bei 20 Stunden pro Woche € 917,94 brutto pro Monat (14-mal). Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann schreiben […]

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Schlagwörter

AMS Arbeitsrecht Arbeitszeitaufzeichnung Ausgangssperre Ausländerbeschäftigungsgesetz Befristete Beschäftigung in der Landwirtschaft Beratung Betretungsverbot Betriebsrat Corona Corona Virus – Maßnahmengesetz COVID-19 Krisenbewältigungsfonds Covid-19-Gesetz COVID-19-Maßnahmengesetz Datenschutz Entgeltfortzahlung Entlassungsanfechtung Entschädigung Epidemiegesetz Erntehelfer Frist Grenzkataster Grenzverlauf Home Office Kontingent KUA-COVID-19 Kurzarbeit Kündigung Kündigungsanfechtung Landarbeiter Landarbeitsordnung Landarbeitsrecht Landwirtschaft Miete Mietzins Motorrad Naturgrenze Quarantäne Saisonarbeiter Urlaub Vereinbarung Verkehrsbeschränkung Zeitausgleich Zufall § 37b AMSG

Corona Virus SARS-CoV2

Beratung

Meine Kanzlei berät Sie gerne – telefonisch (0512 / 55 14 77 – 0650 / 66 77 479) oder per SKYPE („Kanzlei Mildner“).

Weitere Beiträge zum Thema Corona-Virus finden Sie hier.

In dynamischen Zeiten wie diesen, in denen täglich neue Gesetze und Verordnungen kund gemacht werden, gilt mehr denn je, dass die Informationen auf dieser Seite eine persönliche Beratung im Einzelfall nicht zu ersetzen vermögen. Sie dienen der Erstinformation, stellen keine Beratungsleistung dar, und wird trotz sorgfältiger Bearbeitung keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben auf dieser Website übernommen.

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