Mit BGBL I 60/2023 wurden das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz. Die Novelle tritt gestaffelt in Kraft.

Im Wesentlichen betreffen die Änderungen:

  • Aktualisierungen des Rechtes auf Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Gesellschaften, die aus grenzüberschreitenden Verschmelzungen hervorgehen.
  • Schaffung eines Rechtes auf Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Gesellschaften, die aus grenzüberschreitenden Umwandlungen oder Spaltungen hervorgehen.
  • Umsetzung der Artikel 86l, 133 und 160l der Richtlinie 2017/1132 in der Fassung der Richtlinie 2019/2121.

Ihr Dr. Thomas Mildner

Die Informationen auf dieser Seite können und sollen eine umfassende persönliche Beratung nicht ersetzen.

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