Mit dem Bundesgesetzblatt 114/2016 wurden Änderungen

  • des Arbeitszeitgesetzes,
  • des Arbeitsruhegesetzes
  • und des Arbeitsplatz-Sicherungsgesetzes 1991

vorgenommen.

Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage führen dazu aus:

  • Binnenschifffahrt:

“Am 15. Februar 2012 haben die Europäischen Sozialpartner für den Bereich der Binnenschifffahrt eine Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung abgeschlossen und gemeinsamen beantragt, diese Vereinbarung in Form einer Richtlinie durchzuführen. In weiterer Folge wurde die Richtlinie 2014/112/EU zur Durchführung der von der Europäischen BinnenschifffahrtsUnion (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt, ABl. Nr. L 367 vom 23.12.2014 S. 86 erlassen,
diese ist spätestens bis zum 31. Dezember 2016 umzusetzen. Da die österreichische Rechtslage nicht zur Gänze dieser Richtlinie entspricht, sind legistische Umsetzungsmaßnahmen
im AZG und im ARG hinsichtlich folgender Bestimmungen des Anhangs zur Richtlinie notwendig.”

  • Künstler auf Tournee:

“Bei der Beförderung von Künstlerinnen und Künstlern mit einem hohen Bekanntheitsgrad zwischen den Auftritten im Rahmen einer Tournee ist die Abhaltung einer Ruhepause, bei der die Lenkerinnen und Lenker das Fahrzeug verlassen können, auf öffentlich zugänglichen Flächen wie Parkplätze oder Raststätten, oft nicht zumutbar. Es wird daher bei Mehrfahrerbetrieb zugelassen, die Ruhepause im fahrenden Fahrzeug zu verbringen, wenn dem/der jeweiligen Beifahrer/in eine erholungswirksame Pause durch entsprechende Ausstattung des Fahrzeuges ermöglicht wird.”

 

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