Kann es sein, dass der Arbeitgeber „Sozialabgaben“ leisten muss, obwohl er dem Mitarbeiter kein Entgelt zahlen muss?
Ja, es kann!
Die betriebliche Mitarbeitervorsoge, also die „Abfertigung neu“ ist in bestimmten Fällen auch dann zu bezahlen, wenn der Mitarbeiter kein Entgelt erhält. Das ist zwar keine klassische Sozialabgabe im Sinne einer Sozialversicherung, der Beitrag ist aber über die Gebietskrankenkasse abzuführen.
Das trifft zu
- beim Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst
- Wochengeld
- Krankengeld
- Wiedereingliederungsteilzeit
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