Viele Unternehmer stellen sich dieser Tage die Frage, was passiert mit meiner “europäischen Marke”?

Der Entwurf des BREXIT-Abkommens ist derzeit hier auf Englisch verfügbar.

Im Annex 5 (Seite 381) wird auf die in Artikel 6 und 10 des Abkommens genannten “europäischen Vorschriften” verwiesen.

Das EUIPO hat dazu Informationen zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich ist dazu zu raten, auf Basis der Unionsmarke eine internationale Marke in GB anzumelden, um die Priorität zu wahren.

Ihr Dr. Thomas Mildner berät Sie gerne.

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