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23 Jul '20
Das Betretungsverbot für Geschäfte mit einem Kundenbereich von mehr als 400 m2 war gesetzwidrig.
Teilweise gesetzwidrig war auch die Verordnung über das Betretungsverbot für öffentliche Orte.
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Zusammengefasst gibt das Epidemiegesetz einen Entschädigungsanspruch, das COVID-19-Maßnahmengesetz nicht.
Aufgrund der Rückwirkenden Änderung (mit 16.03.2020) des COVID-19-Maßnahmengesetzes am 21.03.2020 läuft die 6-wöchige Antragsfrist ab 16.03.2020 !
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Es wird auf Basis des KMU-Förderungsgesetzes Richtlinie des Finanzministers für das Gewerbe, und im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft auch für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe.
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Entgeltfortzahlung bei Betretungsverbot den Betrieb betreffend?
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17 Mrz '20
Die Rechtsberatung der Rechtsanwälte läuft – telefonisch und unter Berücksichtigung aller Vorsichtsmaßnahmen für die Mitarbeiter – weiter. „Rechtsdienstleistungen“ sind von den Betretungsverboten und Verkehrsbeschränkungen nicht betroffen. Meine Kanzlei berät derzeit nur telefonisch, über Skype (Kanzlei Mildner) oder per E-Mail. Auch die Gerichte arbeiten ! Der Parteienverkehr ist zum Schutz der Gerichtsbediensteten eingeschränkt, aber es wird […]
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15 Mrz '20
Die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften (BH) auf Basis des Epidemiegesetzes über verschiedenen verkehrsbeschränkende Maßnahmen wurde nun im Boten für Tirol NR 10c/2020 veröffentlicht.
Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes wird Personen,
die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in Tirol haben, mit Ausnahme von triftigen Gründen
zur Deckung von Grundbedürfnissen verboten.Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten ist erlaubt (sofern der Betrieb selbst nicht unter Quarantäne steht).
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15 Mrz '20
Im Wesentlichen enthält das COVID-19-Maßnahmengesetz eine Verordnungsermächtigung für eine – mehr oder weniger umfassende – Ausgangssperre. Die Verordnung kann vom Bundesminister, vom Landeshauptmann oder von der BH erlassen werden.
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