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Seit der Fertigstellung der 7. Auflage des Orac-Rechtsskriptums von LexisNexis sind drei Jahre vergangen. Dr. Thomas Mildner hat die 8. Auflage auf Basis des Skriptums von Prof. Gamerith überarbeitet und steht nun die 8. Auflage zur Verfügung.
Dieses Skriptum ist ein idealer Lernbehelf für Studierende der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Studierende an Fachhochschulen, sowie für Berufseinsteiger. Auch der interessierte Praktiker erhält eine umfassende Basisinformation.
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20 Jul '14
RA Dr. Thomas Mildner hat in der von der Rechtsanwaltskammer Tirol ins Leben gerufenen Reihe „Recht im Alltag“ in der Tiroler Tageszeitung einen Beitrag zum Wettbewerbsrecht verfasst.
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20 Jul '14
Es gibt einen neuen Richtlinien-Vorschlag zum Wettbewerbsrecht!
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02 Mai '14
Am 6.5. 2014 findet das 20. ÖBl-Seminar statt.
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17 Jul '13
Die Termine für die Vorlesung Marketing und Wettbewerb sind online im Vorlesungsverzeichnis.
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11 Jul '13
Insbesondere aus Anlass des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH zu C-206/11 wurde eine Novellierung der Ausverkaufsbestimmungen notwendig.
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Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL UGP) ist dahin auszulegen, dass sie es einem nationalen Gericht verwehrt, das Abstellen einer nicht unter den Anhang I dieser Richtlinie fallenden Geschäftspraxis nur deshalb anzuordnen, weil diese Praxis nicht vorab von der zuständigen Verwaltungsbehörde bewilligt wurde, ohne selbst diese Praxis anhand der in den Art 5 bis 9 der Richtlinie genannten Kriterien auf ihre Unlauterkeit zu prüfen.
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21 Jan '13
Im Sommersemester 2013 findet wieder die interdisziplinäre Lehrveranstaltung Marketing und Wettbewerb statt. RA Thomas Mildner wird wieder den Teil Wettbewerbsrecht – UWG übernehmen.
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14 Jan '13
Das Seminar aus gewerblichem Rechtschutz und Urheberrecht findet heuer gemeinsam mit Herrn Assoz.-Prof. Priv.Doz. Dr.Büchele statt.
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Der Gesetzgeber hat mit Art 3 des Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 – KaWeRÄG 2012 den § 9a UWG mit 12. Jänner 2013 aufgehoben.
Auch nach der Aufhebung des Zugabenverbotes sind vergleichbare Sachverhalte nun nach den allgemeinen Bestimmungen des UWG, insbesondere im Lichte der §§ 1, 1a, 2, 2a UWG zu beurteilen.
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- MMag. Dr. Thomas Mildner, Schöpfstraße 4, 6020 Innsbruck, Tirol Österreich
- ta.rendlim-ielznaknull@tsop
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