Das In-Kraft-Treten der DSGVO hängt wie ein Damoklesschwert über den Unternehmern.
Allerdings ist zu beachten, dass sich viele Notwendigkeiten bereits aus dem Datenschutzgesetz 2000 ergeben.
Bevor Sie sich daher die Frage stellen, ob Ihr Unternehmen fit ist für die DSGVO ist, prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen das Datenschutzgesetz 2000 einhält!
Wie können Sie das bewerkstelligen?
- Prüfen Sie Ihre Meldungen im Datenverarbeitungsregister (DVR)
- Prüfen Sie, welche Meldungen Sie – vielleicht bei einer Videoüberwachung – vergessen haben!
- Nehmen Sie die Standard- und Muster-Verordnung 2004 – StMV 2004 dazu zur Hand
Weitere Informationen finden Sie in der Kategorie “Daten”
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