Dieser Tage ist das Wort Datenschutz in allen Suchbegriffs-Wolken groß geschrieben. Die Hauptfrage der Ratsuchenden ist – verständlicherweise – “Betrifft mich das?”

 

Die einfache wie unerwünschte Antwort: Ja!

 

Haben Sie keine Website?

Haben Sie keine Kunden?

Sind Sie nirgendwo selbst Kunde?

 

Wie auch immer man das digitale Blatt wendet – es werden immer und überall Daten verarbeitet. Das Unangenehme an der direkt anwendbaren EU-DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) ist allerdings, dass keine Behörde die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Vorhinein prüft – wie bisher über das Datenverarbeitungsregister.

Jetzt hat der Unternehmer selbst im Vorhinein zu prüfen, ob die internen Abläufe der EU-DSGVO und dem (novellierten) Datenschutzgesetz entsprechen. Die Strafen sind enorm.

 

Lassen Sie sich jetzt beraten. Die Zeit läuft – im Juni 2018 ist es zu spät!

 

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