Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde mit BGBL_2015_I_87 kundgemacht, und tritt grundsätzlich mit 1.1.2017 in Kraft.
Anlass dafür waren die „EU-Erbrechts-Verordnung“ (VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses) und eine Reform des Erb- und Pflichtteilsrechtes.