Der EuGH hatte darüber zu entscheiden, ob das Ziviltechnikergesetz, das Tierärztegesetz und das Patentanwälte Gesetz Europa rechtswidrig sind.
Es ging insbesondere um die restriktiven Vorschriften über die Bildung von Gesellschaften. Die europäische Kommission sah eine Verletzung der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt.
Letztlich folgte der EuGH der Klage der Europäischen Kommission und stellte fest, dass diese innerstaatlichen Vorschriften dem Europarecht widersprechen.
Da insbesondere die Sanierung des Ziviltechniker Gesetzes 1993 durch das Ziviltechnikergesetz 2019 nicht den Vorgaben des EuGH Urteiles entspricht, ist mit einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren oder einem Vorabentscheidungsverfahren zu rechnen.