Die Verordnung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz über die befristete Beschäftigung ausländischer ErntehelferInnen in der Landwirtschaft wurde mit BGBl II 2015/57 am 20.3.2015 veröffentlicht.

Für Tirol wurde ein Kontingent von gerade einmal 20 Erntehelfern bewilligt.

Zum Vergleich: Im Vorjahr wurden mit 25 Erntehelfer für ganz Tirol bewilligt (BGBL II 2014/60 vom 14. März 2014).

Das Bundesland Steiermark bekam sowohl für 2014 als auch für 2015 jeweils 120 Erntehelfer zugeteilt.

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