Eine Kaution ist vom Mieter aufgrund des Mietvertrages dem Vermieter zu übergeben.
Sie dient zur Sicherung der im Mietvertrag angeführten Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter. Im Zweifel sind das alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Ob der Vermieter die Kaution in Anspruch nimmt, um seine Ansprüche zu decken (offene Miete, Betriebskosten, ..), oder diese beim Mieter einfordert, ist seine Entscheidung. Es liegt nicht beim Mieter, den Vermieter auf die Kaution zu verweisen, und eine Zahlung abzulehnen.
Die Kaution ist ihrem Zweck nach während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses aufrecht zu erhalten (OGH 6Ob279/07h). Sie ist daher nach berechtigter Inanspruchnahme wieder “aufzufüllen” (so die herrschende Lehre entgegen der Entscheidung OGH 8Ob126/10b). Der Ablehnenden Rechtsprechung lag allerdings die konkrete Formulierung des Mietvertrages im Anlassfall zugrunde, sodass eine Verallgemeinerung nur bedingt möglich ist.
Die Kanzlei Dr. Thomas Mildner berät Sie gerne.
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