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03 Jul '17
Der Nationalrat hat eine umfangreiche Novelle verabschiedet. Das Datenschutz-Anpassungsgesetz novelliert das Datenschutzgesetz (siehe dazu auch hier). Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Website können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keinerlei Haftung für den Inhalt übernommen werden. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
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Die Datenschutz-Grundverordnung (EU) ist Auslöser für eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Datenschutzgesetzes.
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01 Mai '17
Mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 wurden insbesondere die Schadenersatzregelungen geändert. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710849.html und auf der Seite des Schutzverbandes. Die Kanzlei Dr. Thomas Mildner berät Sie gerne. Aktuelle eigene Publikationen finden Sie im hier. Haftungsausschluss:Die Informationen auf dieser Website können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger […]
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14 Feb '17
Das Erbrecht im ABGB wurde durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 geändert (sieh dazu auch die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage und die “EU-Erbrechts-Verordnung” VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012). Das Gesetz unterscheidet zwischen Erbunwürdigkeit, Enterbung und die Pflichtteilsminderung. Erbunwürdigkeit schließt die gesetzliche wie testamentarische Erbfolge aus. Eine Enterbung und eine Pflichtteilsminderung sind testamentarische Verfügungen. Mit dem Testament darf zwar […]
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27 Jan '17
Die österreichischen Rechtsanwälte stellen eine Broschüre zum neuen Erbrecht zur Verfügung!
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18 Jan '17
Das Ziel ist der längere Verbleib der Arbeitnehmer im Erwerbsleben.
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30 Dez '16
Mit dem Bundesgesetzblatt 114/2016 wurden Änderungen des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und des Arbeitsplatz-Sicherungsgesetzes 1991 vorgenommen.
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10 Dez '16
Sehr geehrte Mandanten,
meine Kanzlei steht Ihnen auch zwischen den Feiertagen von Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 17:00 telefonisch zur Verfügung.
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Auf völlig unberechenbare Hindernisse – wie hier einen zunächst nicht wahrnehmbaren Fahrzeugteil – müsse man seine Fahrgeschwindigkeit nicht einrichten, betonte der OGH (2 Ob 160/16t).
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in dritter Instanz entschieden, dass die Verständigung der Rechtsschutzversicherung 3 Tage von Klagseinbringung – im konkreten Fall – rechtzeitig war.