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23 Jul '20
Das Betretungsverbot für Geschäfte mit einem Kundenbereich von mehr als 400 m2 war gesetzwidrig.
Teilweise gesetzwidrig war auch die Verordnung über das Betretungsverbot für öffentliche Orte.
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Entgeltfortzahlung bei Betretungsverbot den Betrieb betreffend?