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Zusammengefasst gibt das Epidemiegesetz einen Entschädigungsanspruch, das COVID-19-Maßnahmengesetz nicht.
Aufgrund der Rückwirkenden Änderung (mit 16.03.2020) des COVID-19-Maßnahmengesetzes am 21.03.2020 läuft die 6-wöchige Antragsfrist ab 16.03.2020 !
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Entgeltfortzahlung bei Betretungsverbot den Betrieb betreffend?
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15 Mrz '20
Die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften (BH) auf Basis des Epidemiegesetzes über verschiedenen verkehrsbeschränkende Maßnahmen wurde nun im Boten für Tirol NR 10c/2020 veröffentlicht.
Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes wird Personen,
die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in Tirol haben, mit Ausnahme von triftigen Gründen
zur Deckung von Grundbedürfnissen verboten.Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten ist erlaubt (sofern der Betrieb selbst nicht unter Quarantäne steht).
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15 Mrz '20
Im Wesentlichen enthält das COVID-19-Maßnahmengesetz eine Verordnungsermächtigung für eine – mehr oder weniger umfassende – Ausgangssperre. Die Verordnung kann vom Bundesminister, vom Landeshauptmann oder von der BH erlassen werden.
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15 Mrz '20
Das Parlament hat heute Sonntag im Nationalrat das Covid19-Gesetz beschlossen. Davon ausgehend, dass es entsprechend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, werden damit insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt:
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10 Mrz '20
Juristisch tritt damit das Epidemiegesetz in den Fokus. Es regelt, welche Krankheiten anzeigepflichtig sind.
§ 32 Epidemigesetz regelt die Vergütung für Verdienstentgang für Arbeitnehmer und Selbständige. Voraussetzung ist jeweils, dass eine behördliche Maßnahme Grund für den Verdienstentgang ist.
Kann Homeoffice verfügt werden?