COVID-19-Maßnahmengesetz
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits über verschiedene Rechtsfragen entschieden, die durch die Rechtssetzung in der Corona-Krise aufgeworfen wurden. In der Pressemeldung hält der VfGH fest:
Allgemeines Betretungsverbot des öffentlichen Raumes ist unzulässig
“Die wichtigsten Ergebnisse sind:
- Es ist verfassungskonform, dass das COVID-19-Maßnahmengesetz – anders als das Epidemiegesetz 1950 – keine Entschädigungen für Betriebe vorsieht, die als Folge eines Betretungsverbots geschlossen wurden.
- Die gesetzliche Grundlage für Betretungsverbote in Bezug auf Betriebsstätten, Arbeitsorte und sonstige bestimmte Orte ist ebenso verfassungskonform.
- Das Betretungsverbot für Geschäfte mit einem Kundenbereich von mehr als 400 m2 war gesetzwidrig.
- Teilweise gesetzwidrig war auch die Verordnung über das Betretungsverbot für öffentliche Orte.
Einige angefochtene Bestimmungen waren zum Zeitpunkt der Entscheidung des VfGH bereits außer Kraft. In Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung stellte der VfGH fest, dass das rechtliche Interesse eines Antragstellers, eine verbindliche Entscheidung über die Gesetzmäßigkeit von Bestimmungen zu erwirken, über den relativ kurzen Zeitraum hinausreichen kann, in dem die Bestimmungen in Kraft waren.” (VfGH)
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Ihr Dr. Thomas Mildner
Virus-Graphik gemeinfrei