Dieser Beitrag in der ÖBl 2011/66 ist ein Plädoyer für eine starke Generalklausel im Lauterkeitsrecht.
Ist der ausgeschiedene Mitarbeiter bei der Verwendung redlich erlangter Kenntnisse lauterkeitsrechtlich unantastbar? Dieser Frage geht der Autor RA Dr. Thomas Mildner in diesem Beitrag nach.

Den Aufsatz können Sie hier nachlesen: Arbeitsrechtliche Geheimhaltungspflichten im Lauterkeitsrecht

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