Voraussichtlich mit 13. Juni 2014 werden Änderungen im Verbraucherrecht wirksam werden. Inhaltlich bedeutet das insbesondere:

  • Neuregelung, Konkretisierung und Erweiterung der Informationspflichten des Unternehmers
  • Schaffung eines zeitlich erweiterten und erleichterten Rücktrittsrechts des Verbrauchers
  • Einführung von Regelungen, die einerseits die Informationslage des Verbrauchers über die Erhebung von Beschwerden verbessern und andererseits Kosten des Verbrauchers aus Beschwerden vermeiden

 

Hier finden Sie die Materialien zum Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) erlassen wird (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG).

Die Regierungsvorlage mit Erläuterungen finden Sie hier.

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