Corona Virus SARS-CoV2

Wie bereits berichtet wurde die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates und anderer Organe der betrieblichen Interessenvertretung bis zum 31.10.2020 verlängert.

Die Beiträge finden Sie zum Stichwort “Corona-Arbeitsrecht“:

Novelle – Verlängerung Tätigkeitsdauer

Nunmehr wurde die Tätigkeitstsauer auf 31.12.2020 verlängert. Dies betrifft auch die Behindertenpersonen.

Dies mit der 460. Verordnung, im Bundesgesetzblatt kundgemacht am 29.10.2020.

Landwirtschaft

Dies gilt sinngemäß auch für Arbeitnehmer, die den Landarbeitsordnungen unterliegen.

Beratung

Meine Kanzlei berät Sie gerne – telefonisch (0512 / 55 14 77 – 0650 / 66 77 479) oder per SKYPE (“Kanzlei Mildner”).

Weitere Beiträge zum Thema Corona-Virus finden Sie hier.

In dynamischen Zeiten wie diesen, in denen täglich neue Gesetze und Verordnungen kund gemacht werden, gilt mehr denn je, dass die Informationen auf dieser Seite eine persönliche Beratung im Einzelfall nicht zu ersetzen vermögen. Sie dienen der Erstinformation, stellen keine Beratungsleistung dar, und wird trotz sorgfältiger Bearbeitung keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben auf dieser Website übernommen.

Ihr Dr. Thomas Mildner

Virus-Graphik gemeinfrei

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