Kurzarbeit ist eine geförderte Möglichkeit, die Normalarbeitszeit vorübergehend herabzusetzen. Es ist eine Querschnittsmaterie, die verschiedenen Rechtsvorschriften betrifft.

Bei Kurzarbeit sind die Sozialpartner und das AMS einzubinden. Durch das Herabsetzen der Normalarbeitszeit für einen gewissen Zeitraum, und damit Reduktion der Personalkosten, soll das Unternehmen entlastet werden, und die Arbeitsplätze gesichert werden. Das AMS trägt die Lohndifferenz, sodass die Mitarbeiter praktisch keinen Ausfall erleiden.

Der Ablauf ist komplex – meine Kanzlei berät Sie gerne telefonisch!

Ihr Dr. Thomas Mildner,
Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht

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