Die Tiroler Landesregierung verkündet auf ihrer Homepage ein Motorrad Fahrverbot für “besonders laute” Motorräder:

https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/motorrad-fahrverbot/

Das Fahrverbot soll nicht einmal den Ziel- und Quellverkehr ausnehmen.

“Besonders laut” heißt konkret, Motorräder mit einem Standgeräusch (Nahfeldpegel) > 95 dB (A).

Diese Maßnahme ist meines Erachtens unsachlich, gleichheitswidrig und letztlich auch europarechtswidrig. Sie verfehlt das Ziel, lärmendes Fahren zu unterbinden, komplett.

Es darf auch bezweifelt werden, dass eine derartige Maßnahme, welche in Bundeskompetenzen eingreift, verfassungskonform ist.

An dieser Stelle mögen auch diejenigen Motorradfahrer, welche rücksichtslos agieren, sich im Klaren sein, dass sie als kleine Gruppe großen Schaden anrichten.

Dass beim Fahren unnötiger Lärm zu vermeiden ist, ergibt sich bereits aus § 102 (4) KfG.

Als Motorradfahrer stehe ich allen betroffenen Bikern gerne mit juristischer Expertise zur Verfügung.

Ihr Dr. Thomas Mildner

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