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Mit BGBL I 60/2023 wurden das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz. Die Novelle tritt gestaffelt in Kraft. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen:
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Entgeltfortzahlung bei Betretungsverbot den Betrieb betreffend?
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15 Mrz '20
Die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften (BH) auf Basis des Epidemiegesetzes über verschiedenen verkehrsbeschränkende Maßnahmen wurde nun im Boten für Tirol NR 10c/2020 veröffentlicht.
Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes wird Personen,
die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in Tirol haben, mit Ausnahme von triftigen Gründen
zur Deckung von Grundbedürfnissen verboten.Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten ist erlaubt (sofern der Betrieb selbst nicht unter Quarantäne steht).
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15 Mrz '20
Im Wesentlichen enthält das COVID-19-Maßnahmengesetz eine Verordnungsermächtigung für eine – mehr oder weniger umfassende – Ausgangssperre. Die Verordnung kann vom Bundesminister, vom Landeshauptmann oder von der BH erlassen werden.
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12 Mrz '20
Das Thema Kündigung ist komplex und erfordert eine Beratung im Einzelfall. Hier sollen als Übersicht die wichtigsten Grundsätze dargestellt werden.
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11 Mrz '20
Kurzarbeit ist eine geförderte Möglichkeit, die Normalarbeitszeit vorübergehend herabzusetzen. Es ist eine Querschnittsmaterie, die verschiedenen Rechtsvorschriften betrifft. Bei Kurzarbeit sind die Sozialpartner und das AMS einzubinden. Durch das Herabsetzen der Normalarbeitszeit für einen gewissen Zeitraum, und damit Reduktion der Personalkosten, soll das Unternehmen entlastet werden, und die Arbeitsplätze gesichert werden. Das AMS trägt die Lohndifferenz, […]
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10 Mrz '20
Juristisch tritt damit das Epidemiegesetz in den Fokus. Es regelt, welche Krankheiten anzeigepflichtig sind.
§ 32 Epidemigesetz regelt die Vergütung für Verdienstentgang für Arbeitnehmer und Selbständige. Voraussetzung ist jeweils, dass eine behördliche Maßnahme Grund für den Verdienstentgang ist.
Kann Homeoffice verfügt werden?
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08 Jul '16
Das Arbeitszeitrecht in der Landwirtschaft ist mehrstufig geregelt. Das bedeutet, dass es auf Bundesebene ein Landarbeitsgesetz gibt, und dazu 9 Landarbeitsordnungen in den Bundesländern. In Tirol ist das die Landarbeitsordnung 2000, kurz LAO 2000.