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15 Nov '20
Diese Verordnung tritt mit 17. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 6. Dezember 2020 außer Kraft.
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02 Nov '20
Der Entwurf zu der von der Regierung angekündigten Verordnung über weitere Maßnahmen kann auf der Seite des Sozialministeriums abgerufen werden. Die kundgemachte Verordnung im RIS -Rechtsinformationssystem. Sie wurde bezeichnet als COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV). COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. […]
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15 Mrz '20
Die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften (BH) auf Basis des Epidemiegesetzes über verschiedenen verkehrsbeschränkende Maßnahmen wurde nun im Boten für Tirol NR 10c/2020 veröffentlicht.
Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes wird Personen,
die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in Tirol haben, mit Ausnahme von triftigen Gründen
zur Deckung von Grundbedürfnissen verboten.Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten ist erlaubt (sofern der Betrieb selbst nicht unter Quarantäne steht).