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Mit BGBL I 60/2023 wurden das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz. Die Novelle tritt gestaffelt in Kraft. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen:
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01 Nov '20
Wie bereits berichtet wurde die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates und anderer Organe der betrieblichen Interessenvertretung bis zum 31.10.2020 verlängert. Die Beiträge finden Sie zum Stichwort „Corona-Arbeitsrecht„: Novelle – Verlängerung Tätigkeitsdauer Nunmehr wurde die Tätigkeitstsauer auf 31.12.2020 verlängert. Dies betrifft auch die Behindertenpersonen. Dies mit der 460. Verordnung, im Bundesgesetzblatt kundgemacht am 29.10.2020. Landwirtschaft Dies gilt sinngemäß […]
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06 Aug '20
„[…] Dauert die COVID-19 Krisensituation über den 31. Oktober 2020 hinaus an, so hat die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend durch Verordnung den in § 170 Abs. 1 festgesetzten Endtermin 31. Oktober 2020 zu verlängern, nicht jedoch über den 31. Dezember 2020 hinaus.“