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Zusammengefasst gibt das Epidemiegesetz einen Entschädigungsanspruch, das COVID-19-Maßnahmengesetz nicht.
Aufgrund der Rückwirkenden Änderung (mit 16.03.2020) des COVID-19-Maßnahmengesetzes am 21.03.2020 läuft die 6-wöchige Antragsfrist ab 16.03.2020 !
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Es wird auf Basis des KMU-Förderungsgesetzes Richtlinie des Finanzministers für das Gewerbe, und im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft auch für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe.
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12 Mrz '20
Das Thema Kündigung ist komplex und erfordert eine Beratung im Einzelfall. Hier sollen als Übersicht die wichtigsten Grundsätze dargestellt werden.
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Alljährlich wird per Verordnung festgelegt, wie viele Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten im Tourismus und in der Landwirtschaft arbeiten dürfen.
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08 Jul '16
Das Arbeitszeitrecht in der Landwirtschaft ist mehrstufig geregelt. Das bedeutet, dass es auf Bundesebene ein Landarbeitsgesetz gibt, und dazu 9 Landarbeitsordnungen in den Bundesländern. In Tirol ist das die Landarbeitsordnung 2000, kurz LAO 2000.
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Für Tirol wurden 20 Erntehelfer mit einer maximalen Dauer der Beschäftigungsbewilligung von 6 Wochen verordnet.