Entgeltfortzahlung bei Betretungsverbot den Betrieb betreffend?
In § 170 ArbVG wurde geregelt, dass verschiedenen Fristen gehemmt sind. Sie laufen daher nicht ab.
Für Kurzarbeit können in der Betriebsvereinbarung Regelungen über Urlaubsverbrauch und Zeitausgleich getroffen werden.
Das Corona-Kurzabeitsmodell wurde wieder angepaßt.
Die Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie hier: