Die ZKO informiert auf ihrer Homepage über die Rechtsgrundlagen:
“In Österreich sind die Bestimmungen der EU-Entsenderichtlinie (RL 96/71 EG) und der Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie (RL 2014/67 EU) im Wesentlichen im Lohn-und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG BGBl. I Nr. 44/2016 idgF) umgesetzt. Grundlegend ist dabei immer ein grenzüberschreitender Sachverhalt, bei Bezug zu Drittstaaten ist zusätzlich das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu berücksichtigen. Wesentlich ist die Unterscheidung zwischen grenzüberschreitender Überlassung von Arbeitnehmern als Spezialform von den übrigen Arten der Entsendung. “
Auf der Homepage der ZKO wird informiert über
- Meldeverpflichtung
- Bereithaltung von Lohnunterlagen
- Sonderbestimmungen bei Bauleistungen
- Sonderbestimmungen in Zusammenhang mit der Dienstleistungsfreiheit
- Verantwortliche Beauftrage
- Zentrale Verwaltungsstrafenevidenz
- Haftungsbestimmungen
Die notwendigen – mehrsprachigen – Formulare finden Sie hier.